Prüfung von Sportgeräten
| Durch Teilnahme an einem Sachkundelehrgang bei der Tüv Akademie Nord am 20.10.2006 habe ich die Befähigung die Prüfung von Sportgeräten und Sporthallen durchzuführen. | |
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Sportstätten sind Einrichtungen, in denen oder auf denen Sport in verschiedenen Formen ausgeübt wird. Dazu zählen sowohl Sporthallen als auch Sportplätze, Leichtathletikanlagen und Kleinspielfelder. Sportstätten und Sportgeräte sind vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen; siehe § 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1). |
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Da Sportgeräte oft durch die regelmäßige Benutzung erheblich beansprucht werden sind wiederkehrende Prüfungen unerlässlich. Der für die Kontrolle und Wartung der Anlagen verantwortliche Personenkreis muss über die notwendige Fachkunde verfügen, d. h. die einschlägigen DIN-Normen kennen und in die Praxis umsetzen können. |
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Die Art und Häufigkeit der Prüfung wird durch den gesetzliche Unfallversicherung festgelegt. Die regelmäßige wiederkehrende Prüfung muss mindestens jährlich erfolgen. Allgemeine Vorschriften GUV-VA1 bis GUV 0,1
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