Was ist ein Haftpflichtschaden?

 

Was ist ein Kaskoschaden?

 

Wozu braucht man einen Kfz-Sachverständigen?

 

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?

 

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?

 

Reicht bei kleineren Schäden nicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt?

 

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?

 

Was ist ein Totalschaden?

 

Was bedeutet Nutzungsausfall?

 

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

 

Was ist der Restwert?

 

Was ist Wertminderung (merkantiler Minderwert)?

 

Was bedeutet die 130 % - Grenze?

 

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

 

 

 

Was ist ein Haftpflichtschaden?

 

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Hiervon klar zu unterscheiden, sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.

 

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Was ist ein Kaskoschaden?

 

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

 

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Wozu braucht man einen Kfz-Sachverständigen?

 

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist sinnvoll um die vollständige und gerechte Regulierung des Unfallschadens zu gewährleisten. Jedem Geschädigten steht es grundsätzlich frei einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat.

 

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Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?

 

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

 

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Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?

 

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

 

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Reicht bei kleineren Schäden nicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt?

 

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und enthält keine Angaben zur Wertminderung, etc. Häufig sind tragende Teile beschädigt, die bei der Besichtigung nicht zutage treten. Um keine böse Überraschung bei den Reparaturkosten zu erleben empfiehlt es sich einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten.

 

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Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?

 

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und einen Gutachter seines Vertrauens zu beantragen

 

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Was ist ein Totalschaden?

 

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden).

Der Anspruch auf Wiederherstellung verwandelt sich dann in einen Anspruch auf Geldersatz.

Technischer Totalschaden liegt vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder bei Unmöglichkeit der Reparatur aus technischen Gründen.

Der wirtschaftliche Totalschaden liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht mehr von Reparaturwürdigkeit gesprochen werden kann.

Von einem unechten Totalschaden spricht man, wenn dem Geschädigten die Reparatur nicht zugemutet werden kann, obwohl die Summe aus Minderwert und Reparaturkosten geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert.

 

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Was bedeutet Nutzungsausfall?

 

Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten Pkw`s. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich u. a. nach der Reparaturdauer.  Der Kfz-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfall vornehmen.

 

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Was ist der Wiederbeschaffungswert?

 

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen Händler ein vergleichbares und somit entsprechendes Ersatzfahrzeug nach gründlicher Überprüfung zu erwerben.

 

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Was ist der Restwert?

 

Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand.

Den Restwert ermittelt ein Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten.

 

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Was ist Wertminderung (merkantiler Minderwert)?

 

Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden.

Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen.

Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.

 

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Was bedeutet die 130 % - Grenze?

 

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instand setzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.

Liegen die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeuges mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig.

 

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Was bedeutet fiktive Abrechnung?

 

Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug instand setzen lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung). Liegen die Reparaturkosten oberhalb von 70%, wird bei der fiktiven Abrechnung nach herrschender Rechtsprechung der Restwert in Abzug gebracht (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Entschädigungsbetrag).

Der Geschädigte darf in diesen Fällen sein beschädigtes Fahrzeug zu dem Wert veräußern, den der Sachverständige als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Auf höhere Restwertangebote des Versicherers muss er sich nur dann einlassen, falls er sein Fahrzeug noch nicht veräußert hat (BGH, Urteil vom 06. 04. 1993, AZ VI ZR 181/92 - und BGH, Urteil vom 30. 11. 1999, AZ VI ZR 219/98).

 

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