Externer Gefahrgutberater gem. ADR

Gem. §1 Abs 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV) muss ein Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen, beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Betroffen sind Unternehmen, die Gefahrgut befördern, verpacken, übergeben oder andere mit der Beförderung beauftragen.

Wir entlasten Sie von diesen Aufgaben und bieten Ihnen die "Externe Gefahrgutberatung" im Bereich Straße an.

 

 

 Unsere Leistung      

 

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Beratung und Betreuung des Unternehmens oder des Betriebes bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung

 

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Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung.

 

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Schulungen und Unterweisungen der beauftragten und verantwortlichen Personen

 

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Die gesetzlich verlangte Dokumentation wie Checklisten, Unfallberichte, Fahrzeugüberprüfungen,  usw.

 

 

Turnusmäßige Informationen hinsichtlich zutreffender gesetzlicher Neuerungen

 

 

 Erstellung eines Jahresberichtes über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung.