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Externer Gefahrgutberater gem. ADR |
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Gem. §1 Abs 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV) muss ein Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen, beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. |
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Betroffen sind Unternehmen, die Gefahrgut befördern, verpacken, übergeben oder andere mit der Beförderung beauftragen. |
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Wir entlasten Sie von diesen Aufgaben und bieten Ihnen die "Externe Gefahrgutberatung" im Bereich Straße an. |
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Unsere Leistung
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Beratung und Betreuung des Unternehmens oder des Betriebes bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung |
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Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung. |
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Schulungen und Unterweisungen der beauftragten und verantwortlichen Personen |
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Die gesetzlich verlangte Dokumentation wie Checklisten, Unfallberichte, Fahrzeugüberprüfungen, usw. |
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Turnusmäßige Informationen hinsichtlich zutreffender gesetzlicher Neuerungen |
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Erstellung eines Jahresberichtes über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung. |
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