Meine Leistungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen (§ 6 Arbeitssicherheitsgesetz konkretisiert die Aufgaben):

Die Mindesteinsatzdauer wird grundsätzlich über eine gefährdungsabhängige Richtgröße bestimmt (Einsatzstunden pro Jahr pro Arbeitnehmer einer Betriebsart). Einige Berufsgenossenschaften geben Mindesteinsatzzeiten pro Jahr an, damit die Fachkunde ihren Praxisbezug erhält (BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit").

Beratung bei:

                  ·    Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,

                  ·    Beschaffung technischer Arbeitsmittel und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,

                  ·    Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,

                  ·    Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung und sonstige Fragen der Ergonomie,

                  ·    Beurteilung der Arbeitsbedingungen;

Prüfen von:

                  ·    Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln vor der Inbetriebnahme,

                  ·    Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung;

Kontrollieren:

                  ·    Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen und festgestellte Mängel mitteilen, Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und auf deren Durchführung hinwirken,

                  ·    Benutzung von Körperschutzmitteln,

                  ·    Ursachen von Arbeitsunfällen ermitteln, Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorschlagen;

Hinwirken:

                  ·    sicherheitsbewusstes Verhalten der Beschäftigten.